Allgemeine Bedingungen für die Brillenversicherung.
1. Was ist versichert?
Versichert sind sämtliche auf Maß angefertigte Korrektur- und Sonnenkorrekturbrillen (Aktionen ausgenommen), die in einem Augenoptikerbetrieb der Fielmann AG Luxemburg gekauft worden sind und für die gemäß Brillenpass nicht ausdrücklich auf Brillenversicherung verzichtet worden ist.
2. Welches sind die versicherten Gefahren und Schäden?
Versichert sind alle Gefahren, denen die Korrekturbrillen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, die z. B. Bruch, Beschädigung, Diebstahl und Verlust. Ausgeschlossen sind die unter den Ziffern 5 und 6 aufgeführten Risiken bzw. Leistungen.
3. Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit.
4. Wie lange hat die Versicherung Gültigkeit?
Die Versicherung beginnt am Tage der Übergabe der Korrekturbrille und endet 12 Monate danach.
5. Versicherungsschutz
Gegen Vorlage des Brillenpasses erhalten Sie in einem in Luxemburg gelegenen Augenoptikerbetrieb der Fielmann-Gruppe folgende Leistungen:
5.1 Totalschaden
Ein Totalschaden liegt vor, wenn der Ersatz eines Glases oder beider Gläser und/oder der Fassung erforderlich wird. Bei Totalschaden erhalten Sie im Wege des Naturalersatzes eine Fassung oder ein Glas bzw. zwei Gläser oder eine Brille gleicher Art bis zur maximalen Höchstentschädigung, siehe 5.3.
Dabei wird ein Selbstbehalt in Höhe von 10,– € für die Fassung, 19,50 € je Einstärkenglas und 64,50 € je Mehrstärkenglas erhoben. Für Kinderbrillen wird kein Selbstbehalt erhoben, wenn das Kind bei Auftragsbestellung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
5.2 Beschädigung
Bei Beschädigung wird Ihre Brille fachgerecht repariert. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungspreis, erhalten Sie Ersatzleistung wie im Totalschadenfall, siehe 5.1.
5.3 Höchstentschädigung im Schadensfall
100,– € für Fassung und 50,– € pro Glas.
6. Hinweis
Nicht versichert sind Schäden, die durch eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Die Versicherung gilt auch nicht für Schäden, die durch Abnutzung und Verschleiß bei normalem Gebrauch der Korrekturbrille entstanden sind.
7. Allgemeines im Schadensfall
Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich einen in Luxemburg gelegenen Augenoptikerbetrieb der Fielmann-Gruppe. Nach Abwicklung eines Totalschadens erlischt der Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Versicherung für die neue Brille ist selbstverständlich möglich. Bei einer Beschädigung gilt die Versicherung unverändert gemäß Brillenpass.
Brille: Fielmann.
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